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20. April 2022

CDC – Zertifizierungserklärung für nicht infektiöse Erkrankungen

Vor Kurzem erinnerte das Centers for Disease Control (CDC) die Fachwelt daran, dass Sendungen mit nicht-infektiösen diagnostischen Proben von einer Bescheinigung über die Nicht-Infektiosität begleitet werden müssen.

Die Vorlage einer Bescheinigung über die Nicht-Infektiosität bei der CDC ist keine „neue“ Anforderung. Titel 42 Teil 71 Gemäß den Vorschriften für ausländische Quarantäne können nicht ansteckende diagnostische Proben ohne Importgenehmigung importiert werden, müssen aber von einer Bescheinigung über die Nicht-Infektiosität begleitet werden. Darüber hinaus befasst sich der Abschnitt mit den häufig gestellten Fragen (FAQ) auf der CDC-Website speziell mit der Frage der Bereitstellung von Zertifizierungserklärungen für nicht infektiöses Material.

Die Bescheinigung über die Nicht-Infektiosität kann auf der Versandrechnung angegeben oder auf einem separaten Dokument vorgelegt werden, muss jedoch auf dem offiziellen Briefkopf des Unternehmens erfolgen, von der für die Sendung verantwortlichen und davon Kenntnis habenden Person unterzeichnet sein und folgende Angaben enthalten:

  1. Eine detaillierte Beschreibung des Materials, einschließlich der Art und Weise, wie das Material gewonnen wurde (z. B. von gesunden Patienten usw.)
  2. Eine Erklärung, in der bestätigt wird, dass das Material nicht dafür bekannt ist oder im Verdacht steht, einen infektiösen biologischen Wirkstoff zu enthalten, oder
  3. Eine Beschreibung, wie das Material nicht infektiös gemacht wurde (z. B. durch Erhitzen, Behandlung usw.)

Die CDC überwacht Importsendungen genau, um sicherzustellen, dass Sendungen mit nicht infektiösem Material von der erforderlichen Bescheinigung über die Nicht-Infektiosität begleitet werden. Wird die CDC-Bescheinigung über die Nicht-Infektiosität nicht vorgelegt oder alternativ eine CDC-Importgenehmigung eingeholt, kann dies zu Verzögerungen bei der Abfertigung oder zur Zurückhaltung der Sendung führen.

Bei Fragen zu den CDC Importbestimmungen oder um eine Vorlage für die CDC Infektionserklärung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das Trade Compliance Team von Marken unter tradecompliance@marken.com.

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