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Ausweitung der EU-Sanktionen gegen Russland
AUTOR: Anna Cesar - Senior Manager Regulatory Compliance, EMEA
Am 18. Juli 2025 hat der Rat der Europäischen Union (EU) sein 18. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, eine der bisher umfassendsten Maßnahmen. Mit dem Paket werden wichtige neue Maßnahmen und Aktualisierungen in den Bereichen Energie, Finanzen und Verteidigung eingeführt.
Warum das wichtig ist
Ein wesentliches Ziel der neuen Sanktionen ist die Verschärfung der Exportkontrollen für Güter mit potenziellem Verteidigungseinsatz, insbesondere im Technologie- und Industriesektor.
Auswirkungen auf die klinische Lieferkette
Im erweiterten Anwendungsbereich von Artikel 3k sind nun folgende Punkte eingeschränkt:
- Temperatur-Logger
- Erstreckt sich nun auf alle Waren der Rubrik 9025 des Harmonisierten Systems
- Gilt unabhängig von der Art der Technologie (GPS-fähig oder nicht)
- Auswirkung: Für jede Lieferung von Temperaturloggern nach Russland oder Weißrussland ist nun eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
- Waren aus Kunststoff (HS 3926 90)
- Enthält Beutelbinder, Kryoröhrchen, Pipetten und andere gängige Komponenten des Patientenkits
Bis zum 21. Oktober 2025 läuft eine Schonfrist, die es den Unternehmen ermöglicht, bestehende Verpflichtungen zu erfüllen oder die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, bevor die Verbote in Kraft treten.
Zusätzliche Maßnahmen
Es wurden strengere Umgehungsschutzbestimmungen eingeführt. Für die Ausfuhr von Technologiegütern (Anhang VII) ist nun eine Genehmigung der Mitgliedstaaten erforderlich, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie indirekt an Russland oder russische Unternehmen wiederausgeführt werden könnten.
Exporteuren wird dringend empfohlen, eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen , um sicherzustellen, dass die Exportgeschäfte den EU-Sanktionen entsprechen.
Die Zuverlässigkeit des Service hat für uns höchste Priorität. Marken hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kunden bei der Anpassung an sich entwickelnde regulatorische und Handelsumgebungen zu unterstützen. Für weitere Informationen oder Anfragen wenden Sie sich bitte an unser Team unter TradeCompliance@marken.com.
Quellen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1840
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202501494
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