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Indien: Neue Vorschriften für Dokumentanforderungen
Am 14. Januar veröffentlichte das indische Central Board of Indirect Taxes and Customs (Zentralamt für indirekte Steuern und Zölle) das Advisory No: 02/2021, in dem eine neue Vorschrift angekündigt wird, nach der Zollagenten dem Zoll bestimmte Dokumente vorlegen müssen, wenn sie Waren zur Einfuhr ins Land abfertigen.
Die neue Regelung sieht vor, dass Makler und Abfertigungsagenten produktspezifische Dokumente in das e-Sanchit-Zollsystem hochladen müssen. Die Anforderungen an das Dokument richten sich nach der Einreihung des importierten Produkts in das Harmonisierte System (HS).
Die meisten der in der Empfehlung genannten Dokumentationsanforderungen sind nicht ungewöhnlich oder neu. In der Bekanntmachung heißt es zum Beispiel, dass für Arzneimittel, die unter HS 3004.90 fallen, ein "Certificate of Analysis (CoA)" in das e-Sanchit-System hochgeladen werden muss. Für die Einfuhr von Arzneimitteln nach Indien war schon immer ein CoA erforderlich. In diesem Fall besteht die einzige Änderung darin, dass das COA nun vom Makler oder Abfertigungsagenten in e-Sanchit hochgeladen werden muss, um die Importabfertigung zu unterstützen.
Die 249-Seite Advisory hat neue und nicht akzeptierte Dokumentanforderungen für einige importierte Produkte geschaffen. Vor allem enthielt die Meldung eine neue Dokumentationspflicht für Produkte, die unter HS 3002.90 (Humanes Serum/Blut) fallen. Für diese Produkte muss nun ein „Blutanalysebericht“ hochgeladen werden. Diese Vorschrift hat bei Importeuren von Humanproben für Verwirrung gesorgt, da es für klinische Humanproben in der Regel keinen „Blutanalysebericht“ gibt.
Erfreulicherweise hat der Zoll eingeräumt, dass nicht alle Sendungen mit menschlichen Proben von einem „Blutanalysebericht“ begleitet werden. Daher können Makler anstelle des „Blutanalyseberichts“ eine Verpflichtungserklärung (auch „Intended Use Letter“ genannt) hochladen. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, dass die Serum-/Blut-/Plasmaproben von Menschen stammen, zu Testzwecken eingeführt werden und keinen Bluttestbericht enthalten.
Diese neue Verfahrensvorschrift erfordert, dass der Handel die für seine importierten Produkte geltenden Dokumentationsanforderungen kennt und sicherstellt, dass sie zum Zeitpunkt der Einfuhr zum Hochladen verfügbar sind. Werden die Dokumente nicht in das e-Sanchit-System hochgeladen, kann dies zu Verzögerungen bei der Abfertigung oder zur Ablehnung von Waren führen.
Marken India arbeitet weiterhin eng mit Importeuren, Zollbehörden und lokalen Zollmaklern zusammen, um die ordnungsgemäße und zügige Abfertigung von Importen klinischer Produkte in das Land zu gewährleisten.
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