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30. März 2021

Indien: Neue obligatorische Abfertigungsverfahren vor der Einreise

AUTOR: Reynaldo Roman | Senior Director, Regulatory Compliance

Das indische Central Board of Indirect Taxes and Customs kündigt eine neue Vorschrift an, wonach alle in Indien ankommenden Luftfrachtgüter spätestens am Tag der Ankunft und vorzugsweise vor der Ankunft zollamtlich abgefertigt werden müssen.

Ab dem 1. April müssen Importeure sicherstellen, dass ihre Versanddokumente vollständig und korrekt sind und spätestens am Tag des Eintreffens bei den Zollbehörden eingereicht werden können. Bei Sendungen, die nach dem Ankunftstag abgefertigt werden, sind Geldstrafen und Bußgelder zu zahlen, und es kann zu erheblichen Verzögerungen bei der Abfertigung kommen.

Die Änderungen in Abschnitt 46 des Zollgesetzes, 1962. verlangen nun, dass Importeure eine Importanmeldung vor dem Ende des Tages (einschließlich Feiertagen) vor dem Tag der Ankunft in einem Zollhafen/einer Zollstation, in dem/der die importierten Waren abgefertigt werden sollen, einreichen müssen. Die Zollbehörden verlängerten die Frist für Luftfracht bis spätestens zum Tag der Ankunft. Sendungen können bereits 30 Tage vor Ankunft abgefertigt werden.

Ziel der neuen Regelung ist es, die Zollabfertigungszeiten an der Grenze zu verkürzen. Sie ist Teil der laufenden Bemühungen der indischen Regierung, die Transparenz und die Kontrolle der in das Land eingeführten Waren zu verbessern.

Marken India arbeitet weiterhin eng mit Importeuren, Zollbehörden und lokalen Zollmaklern zusammen, um die ordnungsgemäße und zügige Abfertigung von Importen klinischer Produkte in das Land zu gewährleisten.

Bitte senden Sie Ihre Fragen an Marken antradecompliance@marken.com.

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