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Aktualisierte Rechtsvorschriften für Marken: Neues britisches System für den Versand von Großbritannien nach Nordirland
Das United Kingdom Internal Market Scheme (UKIMS) hat das UK Trader Scheme abgelöst und steht für Registrierungen offen.
Das UKIMS ist ein Rahmenwerk, das nach dem Brexit eingerichtet wurde, um den Warenverkehr innerhalb des Vereinigten Königreichs, insbesondere zwischen Großbritannien und Nordirland (NI), zu erleichtern.
Die Regelung ermöglicht es Unternehmen, ihre Waren unter der Bezeichnung „unbedenklich“ zu deklarieren, wenn sie zum Verkauf oder zur endgültigen Verwendung durch Endverbraucher nach Nordirland verbracht werden, und werden nicht verzollt, wenn sie aus dem freien Verkehr in Großbritannien (England, Schottland und Wales) nach Nordirland eingeführt werden.
Im Wesentlichen handelt es sich bei "unbedenklichen" Waren um solche, bei denen kein Risiko besteht, dass sie nach der Einfuhr in NI in die EU gelangen.
Das UKIMS wird in zwei Phasen umgesetzt:
- Seit dem 30. September 2023 kann ein wesentlich breiteres Spektrum von Händlern Waren als „unbedenklich“ deklarieren, um Nordirland zu verlassen, wodurch sich die Zahl der Unternehmen, die finanzielle Vorteile in Anspruch nehmen können, erhöht.
- Ab dem 30. September 2024 werden diese Regelungen ausgeweitet, um auch die Waren von den vollständigen internationalen Zollanforderungen und unnötiger Bürokratie zu befreien. Alle Waren werden über die „grünen oder roten“ Bahnen bewegt:
- Waren, die im Rahmen des UKIMS befördert werden, werden von einem vereinfachten Einfuhrverfahren, der „grünen Bahn“, profitieren.
- Waren, die nicht im Rahmen einer UKIMS-Genehmigung befördert werden, werden die „rote Bahn“ nutzen und weiterhin die Informationen und sonstigen Anforderungen anwenden, die für Verbringungen in die EU gelten.
Was bedeutet das für Händler?
- Ersetzen Sie Ihr UKTS durch eine UKIMS-Zulassung
Unternehmen, die derzeit über eine UKTS-Zulassung verfügen, müssen sich bei der neuen Regelung registrieren, wenn sie ihre Warenbewegungen weiterhin als „unbedenklich“ deklarieren wollen. Um sich für das UKIMS zu bewerben, müssen Sie im Vereinigten Königreich ansässig sein und alle Compliance-Anforderungen, Aufzeichnungen, Systeme, Kontrollen und Nachweisanforderungen erfüllen. Weitere Informationen zu den Anforderungen für das Programm finden Sie auf der Website des UKIMS-Antragsverfahrens.
- Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige EORI verwenden
Die UKIMS-Genehmigung ist mit der EORI-Nummer eines Unternehmens verknüpft, Händler müssen sicherstellen, dass sie die richtigen Informationen im Feld „Importeur“ in der Erklärung angeben, damit sie mit der bei der UKIMS registrierten EORI übereinstimmen. Wenn dies nicht übereinstimmt, akzeptiert der Zollanmeldungsdienst (CDS) die Abgabe der Anmeldung nicht.
- Versand von Paketen B2B
Ab dem 2024. September durchlaufen Sendungen, die per Kurier von Unternehmen zu Unternehmen verschickt werden, ebenfalls den Prozess der „grünen und roten“ Bahnen. Das bedeutet, dass Kunden, um „unbedenkliche“ Waren als Pakete versenden zu können, von UKIMS autorisiert sein müssen.
Marken unterstützt seine Kunden weiterhin dabei, sich in der regulatorischen und handelspolitischen Landschaft der globalen klinischen Lieferkette zurechtzufinden. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unser Team unter TradeCompliance@marken.com.
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