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Neue britische Einfuhrbestimmungen für tierische Nebenprodukte (ABP) aus der Europäischen Union (EU)
Seit dem 1. Februar 2025 ist für die Importe aus der Europäischen Union (EU), einschließlich der EFTA-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz), in das Vereinigte Königreich zu Forschungs- und Diagnosezwecken eine allgemeine Einfuhrgenehmigung erforderlich, um die Sendung zu begleiten. Mit dieser neuen Regel werden die Einfuhrnormen für Tierschutzmittel aus der EU und den EFTA-Ländern an die bereits geltenden Normen für Nicht-EU-Länder angeglichen.
Wichtige Änderungen
ABP und daraus hergestellte Produkte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, werden von der Animal and Plant Health Agency (APHA) reguliert und müssen bei der Einfuhr in das Vereinigte Königreich strenge Richtlinien befolgen, einschließlich der Vorlage eines Gesundheitszeugnisses oder einer Einfuhrgenehmigung und der Einfuhr durch die ausgewiesene UK Border Control Post (BCP).
Um die Einfuhr von Forschungs- und Diagnostikproben (F&E) zu erleichtern, hat die britische Regierung separate spezifische Anforderungen für solche Sendungen festgelegt, wenn sie aus der EU importiert werden. Proben, die mit der korrekten Berechtigungslizenz versehen sind, sind von den üblichen Prüfungen bei einem BCP ausgenommen. Dies bedeutet, dass diese Proben nicht den Standardprüfverfahren unterzogen werden müssen, die normalerweise für Waren erforderlich sind, die in das Vereinigte Königreich eingeführt werden. Im Wesentlichen kann diese Befreiung den Importprozess erheblich beschleunigen und schnellere Zollabfertigungen ermöglichen.
Erforderliche Maßnahmen
1. Prüfen Sie die Berechtigung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Proben die Bedingungen für die allgemeine Einfuhrgenehmigung erfüllen.
2. Holen Sie eine allgemeine Genehmigung ein: Stellen Sie sicher, dass Sie über die allgemeine Einfuhrgenehmigung verfügen, bevor Sie ABP-Proben versenden. Dieses Dokument muss der Sendung beiliegen.
3. Genehmigung der Lieferung beifügen: Stellen Sie sicher, dass die allgemeine Genehmigung Ihren Proben beiliegt, um die neuen Regeln einzuhalten und Verzögerungen beim BCP zu vermeiden. Ohne sie werden Ihre Proben den üblichen Kontrollen und Inspektionen unterzogen.
4. Spezifische Einfuhrgenehmigung: Wenn die allgemeine Genehmigung nicht geeignet ist, beantragen Sie eine spezielle Genehmigung über die APHA bei imports@apha.gov.uk.
5. Dokumentation: Zu den erforderlichen Dokumenten gehören Gesundheitsbescheinigungen für Tierschutztiere, die nicht durch eine Allgemeingenehmigung abgedeckt sind, Handelsdokumente, in denen die Herkunft und der Inhalt der Waren aufgeführt sind, sowie Benachrichtigungen vor der Einfuhr über das System zur Einfuhr von Produkten, Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln (IPAFFS)
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