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7. Februar 2023

Aktualisierte Rechtsvorschriften für Marken: neue Anforderung der US-Zollbehörde für die Postleitzahl

Autor: Reynaldo Roman, Senior Director, Regulatory Compliance

Ab dem 18. März 2023 müssen Importeure von Waren aus China in die USA die vollständige Adresse des Herstellers einschließlich der Postleitzahl angeben. Der vollständige Name, die Anschrift und die Postleitzahl des Herstellers sind auf der Einfuhrrechnung zum Zeitpunkt der Abgabe der Einfuhrzollanmeldung anzugeben.

Die US-Zollbehörde hat eine neue Vorschrift erlassen, wonach alle Sendungen chinesischer Hersteller, die in die USA gelangen, die Postleitzahl des Herstellers als Teil der vollständigen Adresse enthalten müssen. Die Angabe einer vollständigen Adresse ist zwar keine neue Spezifikation, aber die Vorschrift, dass die Postleitzahl Teil der Adresse sein muss, ist eine neue Anforderung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Marken-Team unter tradecompliance@marken.com, oder sehen Sie sich die Originalquelle hier an.

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