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Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus COVID-19 sowie der Handhabung und dem Transport gefährlicher Güter
Autorin: Nora Pasinetti Sauter
Vor dem Hintergrund der sich rasch entwickelnden COVID-19-Epidemie und der jüngsten Berichte der WHO (Weltgesundheitsorganisation), der CDC (Centers for Disease Control and Prevention) in den USA und des ECDC (Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) hat Marken die folgenden FAQ entwickelt.
Wie lautet die Gefahrgutklassifizierung für den Versand von COVID-19-Proben?
Laut WHO sollten Patientenproben von Verdachts- oder bestätigten Fällen als UN3373, „Biologische Substanz, Kategorie B“, transportiert werden, wenn sie zu Diagnose- oder Untersuchungszwecken versandt werden. Viruskulturen oder -isolate sollten als Kategorie A UN2814, „Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen“, befördert werden.
Die vorläufigen Leitlinien der WHO finden Sie hier und die FAQ der CDC hier.
Benötigen Personen, die Proben für den Transport vorbereiten und verpacken, eine Gefahrgutschulung?
Für Personen, die UN3373 transportieren, ist es nicht erforderlich, eine Gefahrgutschulung (DG) zu absolvieren. Zur Gewährleistung der Sicherheit in der Transportkette müssen sie jedoch die IATA-Verpackungsanweisung 650 und die Grundsätze für die Klassifizierung ansteckungsgefährlicher Stoffe kennen. Standorte, die UN2814 transportieren, müssen über eine umfassende Gefahrgutschulung der IATA verfügen und mit den lokalen Gefahrgutvorschriften (z. B. ADR in Europa, 49CFR in den USA) vertraut sein, die im Straßenverkehr gelten. Außerdem müssen sie in der Lage sein, die Erklärung des Versenders über gefährliche Güter zu unterzeichnen. Weitere Informationen zu den Klassifizierungsregeln finden Sie auf der IATA-Website hier und in der Verpackungsanweisung 650 hier.
Gibt es Einschränkungen für den Frachtverkehr? Gibt es ein COVID-19-Risiko bei Paketen, die aus betroffenen Regionen verschickt werden?
Obwohl noch vieles über das neue Coronavirus unbekannt ist, stützt sich die WHO auf Informationen über frühere Ausbrüche von MERS und SARS. Im Allgemeinen wird Coronaviren eine schlechte Überlebensfähigkeit auf Oberflächen attestiert. Weder die WHO noch die CDC haben Verpackungen als Überträger identifiziert, sodass neben den bereits von den Staaten angewandten Beschränkungen (z. B. Veterinärkontrollen) keine weiteren spezifischen Beschränkungen für Frachtgüter eingeführt wurden. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ der WHO hier und den FAQ der CDC hier.
Gelten für Fluggesellschaften besondere Beschränkungen für Sendungen mit biologischen Proben, bei denen es sich um ansteckungsgefährliche Stoffe der Klassifizierung UN3373 oder UN2814 handelt?
Seit Beginn der Epidemie überwacht das operative Team von Marken ständig die Flugausfälle aufgrund von Reisebeschränkungen, die sich auf die Kapazitäten der Fluggesellschaften auswirken. Ein Tagesprotokoll wird täglich aktualisiert und mit den operativen Leitern geteilt. In Anbetracht der sich entwickelnden Situation beobachten die Betriebsteams von Marken auch die Änderungen der Gefahrgut-Akzeptanz der Fluggesellschaften genau. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Leitfadens hat Singapore Airlines damit begonnen, UN3373 strenger zu kontrollieren, wodurch es zu Verspätungen kommen kann. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Fluggesellschaften die Einstufung von UN3373 zu UN2814 erhöhen würden, um epidemische Bedingungen zu berücksichtigen, wie sie es während des Ebola-Ausbruchs 2014 getan haben. Im Gegensatz zu Ebola, wofür immer UN2814 gilt, wird COVID 19 als UN3373 eingestuft. Bei Änderungen und zusätzlichen Beschränkungen für als UN3373 eingestuftes Material für Patientenproben aus den von COVID-19 betroffenen Gebieten wird Marken weitere Informationen übermitteln.
Was sind gemäß den Gefahrgutvorschriften die wichtigsten Anforderungen an UN3373?
Die Verpackungsvorschrift 650 regelt das Einpacken, Verpacken, Etikettieren und Markieren. UN3373 erfordert dreifache Verpackungslösungen, die eine Serie von Falltests aus 1,2 m bestehen.
Für Luftfrachtsendungen gibt es eine Nettomengenbegrenzung:
- Maximal 1 l pro Primärgefäß und maximal 4 l pro Versandstück, wenn es sich um Flüssigkeit handelt.
- Maximal 4 kg pro Versandstück, wenn es sich um einen Feststoff handelt.
Welche Anforderungen gelten für UN2814?
Die Verpackungsanweisung 620 regelt das Abfüllen, Verpacken, Etikettieren und Kennzeichnen. UN2814 erfordert dreifache Verpackungslösungen mit der UN-Homologation. Der Versender muss eine Gefahrguterklärung ausstellen und unterzeichnen.
Es gelten Mengenbeschränkungen für Luftfrachtsendungen:
- Maximal 50 ml pro Versandstück, wenn es sich um Flüssigkeit handelt.
- Maximal 50 g, wenn es sich um einen Feststoff handelt.
Jedes Verpackungssystem ist vollständig zu verwenden, und es dürfen keine Komponenten verschiedener Hersteller untereinander ausgetauscht oder ersetzt werden. Mehrwegverpackungen sind nicht zulässig. Die nationalen Anforderungen regeln die Zertifizierung des Fahrers, des Fahrzeugs, die Benennung eines Gefahrgutbeauftragten und die Beantragung von Verbringungsgenehmigungen. Zusätzlich muss ein Sicherheitsplan für die Durchfuhr erstellt werden.
Wo finden wir die technischen Anweisungen der WHO?
Die technischen Anweisungen der WHO können hier eingesehen werden.
E-Mail-Kontakt: tradecompliance@marken.com
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