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Ausbruch der Maul- und Klauenseuche schränkt ABP-Importe aus Deutschland ein
Das Vereinigte Königreich hat nach dem ersten bestätigten Fall des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) am 10. Januar 2025 ab dem 7. Februar Beschränkungen für die Einfuhr tierischer Nebenprodukte aus Deutschland verhängt.
Diese Beschränkungen betreffen verschiedene tierische Produkte, einschließlich tierischer Pflanzenschutztiere, die in klinischen Studien und in der Forschung verwendet werden, einschließlich fötales Rinderserum (FBS), Gelatine, Kollagen, tierisches Blut und Blutprodukte oder andere Zuchtprodukte.
Wichtige Einschränkungen
Die Einfuhr von unbehandelten TNP von MKS-empfänglichen Tieren ist verboten. TNP, die einer geeigneten Behandlung unterzogen wurden, z. B. durch Erhitzung oder chemische Verfahren, um das MKS-Risiko zu mindern, können gemäß den Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) eingeführt werden. Sendungen von TNP, die für Forschung und klinische Versuche bestimmt sind, insbesondere von MKS-empfänglichen Tieren, unterliegen strengen Kontrollen an den Grenzkontrollstellen (BCP)
Implikationen für klinische Studien
- Material für klinische Studien, das TNP aus Deutschland enthält, muss vor der Einfuhr behandelt werden, um das MKS-Risiko zu mindern
- Unbehandelte tierische Wirkstoffe aus DE können für klinische Studien nicht nach Großbritannien importiert werden
Ratschläge für Importeure
- Überprüfen Sie den Herkunfts- und Behandlungsstatus aller zur Einfuhr bestimmten TNP.
- Lassen Sie sich für unbehandelte tierische Wirkstoffe aus Deutschland über Behandlungsmöglichkeiten beraten oder beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der DEFRA.
- Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich Gesundheitszeugnisse oder MKS-freie Deklarationen, eingeholt wurden, bevor Sie versuchen, eine Einfuhr durchzuführen.
- Erwägen Sie die Beschaffung von TNP aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder EFTA-Ländern, die nicht von diesen Beschränkungen betroffen sind.
Für weitere Informationen oder spezifische Fragen zur Einfuhr von TNP für klinische Versuche wenden Sie sich bitte direkt an das DEFRA oder an einen auf die Einfuhr von biologischem Material spezialisierten Zollmakler.
Marken unterstützt seine Kunden weiterhin dabei, sich in der regulatorischen und handelspolitischen Landschaft der globalen klinischen Lieferkette zurechtzufinden. Für weitere Informationen oder wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Team unter TradeCompliance@marken.com.
Quellen:
http://apha.defra.gov.uk/documents/bip/ovs-notes/2025-04.pdf
https://www.doverporthealth.gov.uk/news/foot-and-mouth-disease-information-for-importers?
http://apha.defra.gov.uk/documents/bip/ovs-notes/2025-09.pdf
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