Nachrichten und Updates

1. Februar 2021

Neue verbindliche EU-Ausfuhrgenehmigung für COVID-19-Impfstoffe

Die Europäische Kommission kündigte letzte Woche eine neue, obligatorische Exportgenehmigungspflicht für COVID-19 Impfstoffe an, die unter ein Advance Purchase Agreement (APA) mit der EU fallen.

Die neue Regelung gilt für Impfstoffe gegen SARS-verwandte Coronaviren (SARS-CoV-Arten), die unter den KN-Code 3002 20 10 fallen und Wirkstoffe einschließlich Stamm- und Arbeitszellbänken umfassen, die für die Herstellung solcher Impfstoffe verwendet werden.

Ab Januar 30, 2021 müssen Unternehmen, die Impfstoffe exportieren, die unter ein Advance Purchase Agreement (APA) mit der EU fallen, eine Exportgenehmigung von der zuständigen Behörde in ihrem Land einholen.  Ziel dieses neuen Exportgenehmigungssystems ist es, die Transparenz beim Export von Impfstoffen in Länder außerhalb der EU zu erhöhen.  Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass es sich bei dieser neuen Anforderung nicht um ein Exportverbot für Impfstoffe handelt. Es handelt sich um ein System der frühzeitigen Benachrichtigung und Genehmigung.

Die EU-Mitgliedstaaten haben bereits mit der Veröffentlichung von Leitlinien auf ihren Websites begonnen, in denen beschrieben wird, wie das neue Exportgenehmigungsverfahren ablaufen wird. Derzeit sieht es so aus, dass die Handelskammer oder das Handelsministerium in jedem Land die zuständige Behörde für die Erteilung der Exportgenehmigung sein wird.

Die Kommission hat die Mitgliedstaaten angewiesen, Anträge auf Exportgenehmigungen so schnell wie möglich, spätestens aber zwei Arbeitstage nach Erhalt aller erforderlichen Informationen zu bearbeiten. Sie hat auch betont, dass diese neue Regelung nicht für den Export aller Impfstoffe aus der EU gilt, sondern nur für diejenigen, die unter ein  Vorabkaufabkommen (APA) mit der EU fallen, und selbst dann gelten bestimmte Ausnahmen.

Bei der APA handelt es sich um ein Programm der Europäischen Kommission, das einen Teil der Vorlaufkosten der Impfstoffhersteller in Form von Finanzmitteln für das Recht zum Kauf einer bestimmten Anzahl von Impfstoffdosen finanziert. Die im Rahmen des APA bereitgestellten Mittel gelten als Anzahlung auf die Impfstoffe, die von den Mitgliedstaaten erworben werden.

Fragen zu dieser neuen EU-Exportgenehmigung können an Marken unter tradecompliance@marken.com gesendet werden.

Marken-Logo

Erleben Sie die Fähigkeiten von drei UPS Unternehmen, die sich zu einer Einheit zusammenschließen. Gemeinsam sind wir Marken UPS Healthcare Precision Logistics.