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Gegenseitige Zollbefreiung für Arzneimittel aus der EU
AUTOR: Reynaldo Roman - Senior Director, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) hat Leitlinien zur Umsetzung tarifbezogener Elemente des Rahmenabkommens zwischen den USA und der EU über gegenseitigen, fairen und ausgewogenen Handel herausgegeben, das am 21. und 2025. August angekündigt und anschließend am 5. und 2025. September durch die Executive Order 14346 genehmigt wurde. Diese Maßnahme wirkt sich direkt auf die Behandlung von Arzneimittelimporten aus EU-Mitgliedstaaten aus.
Pharmazeutische Ausnahmeregelung
Nicht patentierte pharmazeutische Erzeugnisse aus EU-Mitgliedsländern, die in eine der HTSUS-Unterpositionen eingereiht sind, die in Unterabschnitt (v)(xix) der US-Anmerkung 2 zu Unterkapitel III des Kapitels 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) aufgeführt sind, sind vom gegenseitigen Zollsatz von 15 % befreit, wenn sie am oder nach dem 1. September 2025 eingegeben werden. Importeure müssen diese Produkte gemäß 9903.02.77 einreichen und Unterlagen aufbewahren, die sowohl ihren nicht patentierten Status als auch die ordnungsgemäße Klassifizierung gemäß den abgedeckten HTSUS-Bestimmungen bestätigen.
Datum des Inkrafttretens - Rückwirkende Anwendung
Obwohl das CBP diese Anleitung Ende September herausgegeben hat, gilt die Befreiung rückwirkend für Einträge, die am oder nach dem 1. September 2025 eingereicht wurden. Importeure, die an oder nach diesem Datum bereits qualifizierte EU-Arzneimittel eingeführt haben, haben Anspruch auf Befreiung, auch wenn die Zölle ursprünglich mit dem gegenseitigen Zollsatz von 15 % festgesetzt wurden.
Nicht ausgenommene Arzneimittel
Erfüllt ein Arzneimittel in der EU die Kriterien für diese Befreiung oder eine andere anwendbare Befreiung (wie die Befreiungen in Anhang II) nicht, unterliegt es weiterhin dem gegenseitigen Zollsatz von 15 %.
Wichtige Erkenntnisse für Importeure
Für Pharmaimporteure bietet diese Befreiung eine erhebliche Erleichterung, da der gegenseitige Zoll von 15 % auf erfasste Arzneimittel und Betriebsmittel abgeschafft wird. Unternehmen sollten eine genaue HTSUS-Klassifizierung sicherstellen und Unterlagen aufbewahren, um die Berechtigung gemäß Unterabschnitt (v)(xix) der US-Anmerkung 2 zu Unterkapitel III von Kapitel 99 zu belegen.
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