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9. Juli 2020

USA: Neue Ausfuhranmeldepflicht für Lieferungen nach China, Russland oder Venezuela

AUTOR: Reynaldo Roman | Senior Director, Regulatory Compliance

Ab Juni 29, 2020 müssen Exporteure von Sendungen nach China, Russland oder Venezuela eine neue, obligatorische Exportanmeldung einhalten.

Für jede Exportsendung aus den Vereinigten Staaten nach China, Russland oder Venezuela, bei der es sich um eine Ware handelt, die unter einer Export Control Classification Number (ECCN) klassifiziert ist, ist unabhängig vom Wert eine Exportanmeldung über das Automated Export System (AES) erforderlich.

Diese neue Vorschrift bedeutet nicht, dass alle für China, Russland oder Venezuela bestimmten Sendungen eine Exportanmeldung erfordern. In den im April veröffentlichten FAQ des Bureau of Industry and Security (BIS) wird klargestellt, dass die Regelung nur für die Ausfuhr von Gütern gilt, die unter einer in der Commerce Control List (CCL) aufgeführten ECCN eingestuft sind. So unterliegen beispielsweise EAR99-Sendungen, die für eines dieser Länder bestimmt sind, nicht der neuen Anmeldepflicht.

US-Exporteure müssen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ihre Exportgüter unter einer ECCN klassifiziert sind, und, falls ja, die neue Anmeldepflicht erfüllen, wenn sie Sendungen nach China, Russland oder Venezuela versenden.

Fragen zu den neuen obligatorischen Meldepflichten können an tradecompliance@marken.com gerichtet werden.

¹ https://www.bis.doc.gov/index.php/documents/pdfs/2566-2020-meu-faq/file

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